Neben seiner Qualifikation als Sachverständiger besitzt Herr Dr.-Ing. Schlomach als geprüfter Sicherheitsingenieur zusätzlich die Fachvoraussetzungen nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A6 sowie der Vorschrift 2 der DGUV und erstellt gutachterliche Stellungnahmen für Hersteller und Betreiber ihrer Maschinen und industriellen Anlagen über das Einhalten der Vorschriften bezüglich Produktsicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Hierbei finden die geltenden Gesetze und Vorschriften für den Hersteller, wie z.B. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), und für den Betreiber, wie z.B. die Arbeitsschutzrichtlinie 89/391/EWG, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchGes), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie alle geltenden Vorschriften der Unfallversicherungsträger und Regelwerke ihre Berücksichtigung.