Selbständiges Beweisverfahren (§ 485 ff. ZPO)

Gutachten über Maschinen und industrielle Anlagen, sofern ein Rechtsstreit zwischen Parteien noch nicht anhängig ist mit

  1. Zustandsfeststellung des Streitgegenstands
  2. Ursachenfeststellung des Sachschadens oder -mangels
  3. Mangelbeseitigungsaufwand
  4. Wertfeststellung

zur Vermeidung eines Rechtsstreits.

Das selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess auf Antrag einer Partei vor allem bei Eilbedürftigkeit vorgeschaltet werden kann. Gegebenenfalls kann es auch dazu dienen, das eventuell länger dauernde Hauptverfahren zu verhindern und/oder auch vorzeitig zu einer Einigung der Parteien zu kommen.