Schiedsgutachten

Gutachten über Maschinen und industrielle Anlagen bei Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über Inhalt, Auslegung und Ausführung von Verträgen, und zwar

  1. Tatsachengutachten mit Analyse des Zustands und der Eigenschaft der Maschine/Anlage
  2. Wert- und Schätzgutachten bei Kauf, Verkauf, Miete und Beleihung
  3. Anpassungsgutachten zur Miet-/Zinsanpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse
  4. Rechtsfeststellende Gutachten zur Einbeziehung rechtlicher Fragen

Mit dem Schiedsgutachten soll ein Streit abschließend und verbindlich entschieden und der Gang zum Gericht vermieden werden. Beide Vertragsparteien müssen sich dazu zunächst verabreden, einen Sachverständigen als Schiedsgutachter zu beauftragen. Anschließend schließen die Parteien mit dem Schiedsgutachter einen Vertrag ab, mit dem dieser beauftragt wird, das Schiedsgutachten zu erstellen.
Gerne sind wir bereit, die Parteien bei den vertraglichen Abstimmungen untereinander und schließlich mit uns selbst zu unterstützen.